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KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit August 2026 auf deine Website muss

Chatbot ja, Marketingtext eher nicht: Die Transparenzpflichten des EU AI Act treffen Websites gezielter, als die Panikmeldungen vermuten lassen. Mit Formulierungen zum Übernehmen und einer klaren Abgrenzung.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung, meist EU AI Act genannt. Seitdem bekomme ich Anrufe, die alle ungefähr so anfangen: „Muss ich jetzt überall dranschreiben, dass ich KI benutzt habe?“

Die kurze Antwort: Nein, aber an einer Stelle schon – und genau die haben die meisten übersehen, während sie sich über die falsche Stelle Sorgen machen.

Keine Rechtsberatung. Ich bin Webentwickler, kein Anwalt. Dieser Artikel ordnet den Stand für Website-Betreiber ein und nennt die Quellen. Verbindlich sind der Verordnungstext und im Zweifel eine anwaltliche Prüfung – besonders dann, wenn du KI in Beratung, Auswahl oder Bewertung von Menschen einsetzt.

Die eine Stelle, die fast alle betrifft: der Chatbot

Artikel 50 verlangt, dass Menschen erfahren, wenn sie mit einer KI sprechen statt mit einem Menschen. Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt kommen, klar und verständlich.

Das trifft:

  • den Chat unten rechts auf der Website, wenn dahinter ein Sprachmodell steckt
  • Telefonassistenten, die Anrufe annehmen oder Termine vergeben
  • KI-gestützte Formulare, die im Dialog Rückfragen stellen
  • WhatsApp- oder Messenger-Bots mit automatischer Antwort

Das trifft nicht den einfachen Kontaktformular-Autoresponder („Wir haben Ihre Anfrage erhalten“) – das ist keine KI, sondern eine E-Mail-Regel.

Die Ausnahme im Gesetz ist eng: Der Hinweis kann entfallen, wenn für einen verständigen Menschen aus den Umständen ohnehin offensichtlich ist, dass er mit einer Maschine spricht. Darauf sollte man sich nicht verlassen. Ein Satz kostet nichts.

Formulierungen, die reichen

Direkt im Chatfenster, sichtbar bevor jemand tippt:

Hier antwortet ein KI-Assistent. Für ein persönliches Gespräch: 03501 XXXXXX oder kontakt@beispiel.de.

Beim Telefonassistenten, als erster Satz:

Guten Tag, hier ist der automatische Assistent von [Firma]. Sagen Sie jederzeit „Mitarbeiter“, um verbunden zu werden.

Zwei Dinge machen diese Sätze gut: Sie sagen, was Sache ist, und sie bieten sofort den Weg zum Menschen an. Das zweite steht nicht im Gesetz, verhindert aber die Beschwerde, die sonst kommt.

Bilder, Audio und Video: die strengere Seite

Für künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Ton- und Videoaufnahmen ist die Verordnung deutlich strenger als für Text. Der Grund ist nachvollziehbar: Ein erfundenes Foto täuscht anders als ein geschliffener Werbetext.

Für eine Unternehmenswebsite heißt das praktisch:

Inhalt Einschätzung
KI-generiertes Stimmungsbild im Seitenkopf kennzeichnen, mindestens im Bildnachweis
KI-erzeugtes „Teamfoto“ mit Personen, die es nicht gibt kennzeichnen – und lieber ganz lassen
Retusche eines echten Fotos (Farbe, Zuschnitt) keine Kennzeichnung nötig
KI-Stimme in einem Erklärvideo kennzeichnen
Produktfoto, KI-freigestellt keine Kennzeichnung nötig

Meine Empfehlung unabhängig vom Gesetz: Erfundene Menschen auf der Website eines kleinen Betriebs sind ein Eigentor. Wer einen regionalen Handwerker sucht, will sehen, wer kommt. Ein echtes Foto von dir am Küchentisch schlägt jedes generierte Stockbild – das ist kein Rechts-, sondern ein Vertrauensthema.

Und die Texte?

Hier liegt das Missverständnis, das die meisten Anrufe auslöst.

Die Regel für KI-erzeugten Text zielt auf Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren – der klassische Fall ist journalistische oder nachrichtenähnliche Publikation. Eine Leistungsbeschreibung, ein Über-uns-Text oder eine Produktbeschreibung fällt nach der gängigen Auslegung nicht darunter.

Das heißt nicht, dass KI-Texte unproblematisch sind. Es heißt nur, dass ihr Problem kein rechtliches ist: Sie klingen wie tausend andere. Wer eine Website betreibt, um sich von Mitbewerbern zu unterscheiden, hat mit reinem Maschinentext ein Geschäfts- und kein Bußgeldproblem. Wie sich das auf die Auffindbarkeit auswirkt, steht in Wie KI lokale Betriebe empfiehlt.

Wer trotzdem Transparenz zeigen will – manche Betriebe wollen das bewusst –, macht es am ehrlichsten so:

Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von uns fachlich geprüft.

Ein Satz im Footer oder am Artikelende. Freiwillig, aber nachvollziehbar.

Was du konkret tun solltest

Eine Liste, die an einem Vormittag abzuarbeiten ist:

  1. Chatbot auf der Website? Hinweis ins Begrüßungsfenster, sichtbar vor der ersten Eingabe. Erledigt.
  2. Telefon- oder Messenger-Assistent? Hinweis als ersten Satz, plus Weg zum Menschen.
  3. KI-erzeugte Bilder oder Videos? Durchgehen, kennzeichnen – oder ersetzen.
  4. Datenschutzerklärung prüfen. Wenn der Chatbot Eingaben an einen Anbieter außerhalb der EU schickt, ist das eine Datenverarbeitung, die dort beschrieben gehört. Das ist eine DSGVO-Pflicht und war schon vorher fällig; die Checkliste dazu steht unter DSGVO-Checkliste für Websites, einen schnellen Selbsttest gibt es im DSGVO-Check.
  5. Dokumentieren. Ein Absatz in einer internen Notiz: welches Werkzeug, wofür, seit wann, wer verantwortlich. Klingt nach Bürokratie, dauert zehn Minuten und ist das Erste, wonach im Ernstfall gefragt wird.

Die Nebenwirkung, über die keiner spricht

Ein Hinweis „Hier antwortet eine KI“ senkt die Zahl der Chat-Anfragen. Das ist kein Fehler des Gesetzes, sondern eine Auskunft über die Erwartung: Viele Menschen schreiben in ein Chatfenster, weil sie glauben, dort sitzt jemand.

Für einen kleinen Betrieb ist das ein guter Anlass zur Grundsatzfrage. Ein Chatbot, der Öffnungszeiten vorliest, ersetzt keine Telefonnummer – er verdeckt sie. Bei den meisten meiner Kunden bringt eine gut sichtbare Nummer, eine ehrliche Erreichbarkeitsangabe und ein Formular mit drei Feldern mehr Anfragen als jeder Assistent.

Wenn KI im Betrieb etwas bringen soll, dann eher hinter den Kulissen: Angebote vorbereiten, Anfragen vorsortieren, Dokumente auswerten. Was ich darunter verstehe und mit welchen Modellen ich das baue, steht unter KI-Automatisierung.

Häufige Fragen

Muss ich KI-geschriebene Texte auf meiner Website kennzeichnen?

Für gewöhnliche Unternehmenstexte – Leistungsbeschreibungen, Über-uns-Seiten, Produktbeschreibungen – sieht Artikel 50 keine allgemeine Kennzeichnungspflicht vor. Die Textregel zielt auf Inhalte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Bei Bildern, Audio und Video ist die Lage strenger. Verbindlich ist im Zweifel eine anwaltliche Prüfung, nicht dieser Artikel.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmen?

Ja. Die KI-Verordnung knüpft an die Nutzung an, nicht an die Unternehmensgröße. Ein Einzelunternehmer mit einem Chatbot auf der Website fällt genauso darunter wie ein Konzern. Für kleine Betriebe reicht nach Einschätzung der Kammern allerdings eine einfache, verständliche Kennzeichnung – es braucht kein juristisches Dokument.

Wo genau muss der Hinweis stehen?

Bei einem Chatbot spätestens beim ersten Kontakt, also sichtbar bevor jemand die erste Nachricht schreibt – nicht versteckt in der Datenschutzerklärung. Ein Satz im Begrüßungsfenster oder direkt über dem Eingabefeld erfüllt den Zweck. Zusätzlich gehört die Verarbeitung in die Datenschutzerklärung, das ist aber eine Pflicht aus der DSGVO und keine aus der KI-Verordnung.

Was passiert bei Verstößen?

Die Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für einen kleinen Betrieb ist das praktische Risiko eher eine Abmahnung durch einen Mitbewerber als ein Bußgeldverfahren – teuer genug, und mit einem Satz Text vermeidbar.

Quellen

  1. Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung IHK Köln · abgerufen 13.09.2026
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz – Artikel 50 EUR-Lex · abgerufen 13.09.2026
  3. Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts re.think Consulting · abgerufen 13.09.2026

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